Niedersachsen steigt aus Anbindehaltung aus Deutscher Tierschutzbund: Wichtige Signalwirkung an die Bundesregierung
05. Februar 2026
„Die Anbindehaltung ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Umso wichtiger, dass Niedersachsen jetzt vorangeht, Haltung im Sinne des Tierschutzes beweist und jeglicher Form der Anbindehaltung den Rücken kehrt“, kommentiert Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Statt vergeblich auf den Bund zu warten, zeigt Niedersachsen, wie es geht. Jetzt müssen die anderen Bundesländer nachziehen - das Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung ist längst überfällig!“
Jegliche Anbindehaltung ist tierschutzwidrig
Deutschlandweit werden immer noch fast eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben in Anbindehaltung gehalten. Wenn Rinder mit Ketten oder starren Halsrahmen angebunden sind, können sie sich nicht drehen, sich nicht am Rücken lecken, wenn es kratzt und schon gar nicht umherlaufen oder ihr Sozialverhalten ausleben. Häufig bieten die Flächen zudem sehr wenig Platz, sodass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen können, ohne sich gegenseitig zu behindern oder zu verletzen. Durch das Stehen auf dem Gitterrost können zudem die Gelenke der Tiere anschwellen oder ihre Euter sich entzünden.
Über tausend Anbindebetriebe in Niedersachsen
Obwohl die ganzjährige Anbindehaltung in Niedersachsen bereits seit vielen Jahren nicht mehr zulässig ist, gibt es offenbar noch immer Betriebe, die ihre Tiere dort auch ganzjährig angebunden halten. Insgesamt existieren in Niedersachsen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums deutlich mehr als tausend Betriebe mit Anbindung. “Natürlich kostet Tierschutz auch Geld”, so Ruhnke. “Das Festhalten an gesetzeswidrigen Haltungsformen darf aber kein Wettbewerbsvorteil sein – auf Kosten der Tiere.” Der Erlass tritt in einem Monat in Kraft und sieht vor, dass spätestens nach sieben Jahren der Umbau zu einer tiergerechten Haltungsform abgeschlossen sein muss. Im Einzelfall kann diese Frist um weitere zwei Jahre verlängert werden. Tierhalter, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Verkündung der Allgemeinverfügung beenden.